Sprechfunkzeugnis SRC

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem ( GMDSS ) für UKW ( Reichweite bis ca. 35 sm ) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Den Antrag erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte oder als Download unter www.pa-hannover.de.
Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung).
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
1 Passbild in der Größe 38 mm x 45 mm.
1 Fotokopie eines gültigen Personalausweises ( Vor- und Rückseite ).

Die Unterlagen müssen spätestens 3 Wochen vor der Prüfung bei uns vorliegen.

Bei der Prüfung müssen Sie folgende Fertigkeiten nachweisen

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Fragebogen.
Einem englischen Diktat, das ins Deutsche übersetzt werden muss.
Einem deutschen Text, der ins Englische übersetzt werden muss.

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-UKW Seefunkanlagen abgeprüft.

Wir raten grundsätzlich zum Kombikurs SRC mit Ergänzungsprüfung UBI.

Gerne informieren wir Sie persönlich unter 0175 / 3313823.

Ihre Bootsfahrschule in Lippe.