UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways.
Wofür wird UBI benötigt
Amtlich bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenstraßen. International und unbefristet gültig.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Den Antrag erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte oder als Download unter www.pa-hannover.de.
Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung).
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
1 Passbild in der Größe 38 mm x 45 mm.
1 Fotokopie eines gültigen Personalausweises ( Vor- und Rückseite ).
Die Unterlagen müssen spätestens 3 Wochen vor der Prüfung bei uns vorliegen.
Bei der Prüfung müssen Sie folgende Fertigkeiten nachweisen
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Fragebogen.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks gelöst werden und praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte werden abgeprüft.
Wir raten grundsätzlich zum Kombikurs SRC mit Ergänzungsprüfung UBI.
Gerne informieren wir Sie persönlich unter 0175 / 3313823.
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